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Personen die im Jahr 2025 das 16., das 18. bzw. das 21. Lebensjahr vollenden, sind zum 01.01.2025 von dieser Änderung betroffen.

Die Umstellung erfolgt von:

  • Kinder- auf Jungendlichenbeiträge (mit 16 Jahren)
  • Jugendlichen- auf Erwachsenenbeiträge (mit 21 Jahren)

Achtung: Für die Pflegetagegeldtarife (PIN, PI, PIfest und PF) erfolgt die Umstellung von Jugendlichen- auf Erwachsenenbeiträge zum 01.01. des Jahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Hinweis zu Bearbeitungsvorschlägen:
Sofern Ihre Kunden in 2025 in die entsprechende Alterskategorie fallen, erhalten Sie wie in den Vorjahren entsprechende Bearbeitungsvorschläge mit den Kundendaten und dem neuen Beitrag. Es muss nur die Unterschrift des Versicherungsnehmers eingeholt werden.

Sie können die Unterlagen mit Ihren Daten vervollständigen und bei der Hauptverwaltung einreichen.

Der Vertrag wird in jedem Fall von Kinder- auf Jugendlichenbeitrag bzw. von Jugendlichen- auf Erwachsenenbeitrag umgestellt, eine Provision auf den Mehrbeitrag wird jedoch nur bei Einreichung der unterschriebenen Erklärung gezahlt.

Bitte senden Sie den unterschriebenen Bearbeitungsvorschlag bis zum 29.10.2024 an die ARAG Hauptverwaltung in München.

Die bisherigen Beiträge für diesen Personenkreis können dem Bearbeitungsvorschlag entnommen werden. Der gesetzliche Zuschlag, der ab dem 01.01.2025 für Personen, die im Jahr 2025 das 21. Lebensjahr vollenden, auf die Tarife einer Krankheitskosten-Vollversicherung erhoben wird, ist jedoch noch nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass bei den auf dem Bearbeitungsvorschlag ausgewiesenen Beiträgen eine eventuell im Rahmen der Beitragsanpassung zum 01.01.2025 erfolgende Anpassung des Beitrags noch nicht berücksichtigt ist.

+++ WICHTIG +++

  • Die Rückläufer wurden dieses Jahr so angepasst, dass ab sofort eine schnellere Verarbeitung in unseren System erfolgen kann.
  • Bitte verzichten Sie daher auf handschriftliche Anmerkungen auf dem Rücklaufformular, da diese ansonsten nicht durch unsere Systeme ausgelesen werden können.
  • Aufgrund der Umstellung unseres Provisionssystems (hierzu hatten wir Sie in den vergangenen Wochen separat informiert) haben wir in diesem Jahr den Sonderfall, dass auf dem Bearbeitungsvorschlag die Vermittlernummer steht und auf dem Rücksendeformular die Maktonummer. Bitte auch hier keine handschriftlichen Änderungen vermerken (außer bei abweichendem Betreuer).
  • Für die automatische Verarbeitung ist es wichtig, jeden Rückläufer einzeln einzureichen. Bitte Vorgänge nicht gebündelt einreichen.
  • Bitte senden Sie den unterschriebenen Rückläufer zum Bearbeitungsvorschlag bis zum 29.10.2024 an die ARAG Hauptverwaltung in München.