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0211 963-454522.04.2016
Sehr geehrte Vertriebspartnerin,
sehr geehrter Vertriebspartner,
ab sofort bietet die ARAG ihre betriebliche Krankenversicherung (bKV) auch als arbeitnehmer-finanzierte Variante an. Wie das funktioniert und welche Argumente für die Variante sprechen, haben wir online für Sie aufbereitet.
Mitte April werden zudem rund 35.000 ARAG KV-Kunden über Neuerungen in der Pflegepflichtversicherung informiert. In diesen Zeitraum fallen übrigens auch die diesjährigen Infos zur Beitragsrückerstattung (BRE).
Mehr zu BRE, Infos zu Pflege sowie dem aktualisierten Pflegeantrag lesen Sie in der heutigen Partner-Info und bei uns im Netz.
Und bei Fragen rufen Sie uns wie immer gerne an.
Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr
Team Sales & Support
ARAG Partnervertrieb
Abteilung Makler Sales Competence
Mit Gesundheitsleistungen souverän punkten - das geht als Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zeigen sich Ihre Firmenkunden engagiert für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Doch eine bKV ist nicht nur gut für das Image eines Arbeitgebers. Hier haben wir einige Infos zur bKV zusammengestellt.
Dank bKV profitieren Ihre Firmenkunden vom Rückgang krankheitsbedingter Fehlzeiten in der Belegschaft, verzeichnen eine größere Mitarbeiterzufriedenheit und haben bessere Chancen im Wettbewerb um die besten Fach- und Führungskräfte.
Die ARAG bKV gab es bisher als arbeitgeberfinanzierte Variante. Ab sofort bietet die ARAG die bKV auch als arbeitnehmerfinanzierte Variante an.
Der Arbeitgeber, also Ihr Firmenkunde, schließt mit der ARAG einen Kollektivrahmenvertrag ab und legt damit den Grundstein für die Mitarbeiter. Die Beitragszahlung erfolgt im Fall der arbeitnehmerfinanzierten Variante durch den Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber entsteht keinerlei Aufwand, da die Antragsaufnahme direkt mit dem Mitarbeiter durchgeführt wird.
In der KW 15 schreibt die ARAG Krankenversicherung ca. 35.000 Kunden an und informiert über die Neuerungen in der Pflegepflichtversicherung: Die Einführung eines Pflegeunterstützungsgeldes. Mehr Details dazu und den aktualisierten Antrag für Pflegezusatztarife finden Sie hier.
Im vergangenen Jahr ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten. Es beinhaltet insbesondere die Einführung eines Pflegeunterstützungsgeldes. Als Lohnersatzleistung verschafft das Unterstützungsgeld mehr Flexibilität und Sicherheit, wenn Ihr Kunde neben seiner Berufstätigkeit die Pflege Angehöriger organisieren muss.
So werden ARAG Kunden informiert
Mitte April (ca. KW 15) schreiben wir ca. 35.000 Kunden an und informieren über die Neuerungen in der Pflegepflichtversicherung.
Wie gewohnt informieren wir Sie im ARAG Partner-Info-Newsletter zu den aktuellen Themen aus allen Sparten und auch zu neuen oder aktualisierten Anträgen, Druckstücken und sonstigen Verkaufsmaterialien. Heute können Sie hier den aktualisierten Antrag A885 für Pflegezusatztarife herunter laden.
Wie gewohnt informieren wir Sie im ARAG Partner-Info-Newsletter zu den aktuellen Themen aus allen Sparten und auch zu neuen oder aktualisierten Anträgen, Druckstücken und sonstigen Verkaufsmaterialien. Heute können Sie hier den aktualisierten Antrag A885 für Pflegezusatztarife herunter laden.
Bitte beachten Sie, dass alte Papieranträge nur noch bis Ende Mai verwendet werden dürfen. Ab dem 01.06.2016 können nur noch die neuen Anträge angenommen und policiert werden.
Mitte April 2016 erhalten rund 30.000 Kunden der ARAG Krankenversicherung die erfreuliche Ankündigung einer möglichen Beitragsrückerstattung im Rahmen ihrer KV-Vollversicherung für das Jahr 2016.
Gesundheits- und kostenbewusste ARAG Kunden werden darüber informiert, dass sie im Herbst 2017 – bei einer Leistungsfreiheit im aktuellen Jahr 2016 – mit einer Beitragsrückerstattung rechnen können!
Was das in Euro ausmacht, sagen wir dabei natürlich auch. Hier finden Sie ein Musteranschreiben mit der dazugehörigen Information:
Die ARAG Kranken folgt einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts und übernimmt ab sofort die Impfung gegen Humane Papilomviren bei Mädchen bereits ab einem Alter von 9 Jahren. Es werden alle Bestandskunden über die Bedingungsverbesserung informiert.
Die ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfiehlt, Mädchen bereits ab Alter 9 bis 14 gegen Humane Papilomviren (HPV) impfen zu lassen. Bisher können gemäß Verzeichnis für Schutzimpfungen des Tarifs K Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren gegen HPV geimpft werden.
Das Verzeichnis wurde nun entsprechend der STIKO-Empfehlung angepasst, es können nun Mädchen von Alter 9 bis 17 Jahre gegen HPV geimpft werden.
Es werden ca. 1.000 Kunden angeschrieben. Es handelt sich hierbei um solche Verträge, in denen Mädchen unter 12 Jahren versichert sind.