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10.10.2016

Liebe Vertriebspartner,

sicherlich haben Sie die heiße Diskussion in den Medien auch mitverfolgt, wonach die PKV vor „drastischen Beitragssteigerungen“ in der Vollversicherung steht. Wir haben heute einige mehr als positive Gegenbeispiele für Sie. In der Vollversicherung und vielen weiteren ARAG Tarifen.

Und damit liefern wir Ihnen gleich eine Steilvorlage für die kommenden Kundengespräche.

Falls Sie weitere Infos benötigen: Die Produkt-Highlights der ARAG Kranken kennt selbstverständlich Ihr Team Sales & Support der Abteilung Makler Sales Competence (MSC) in Düsseldorf. Sprechen Sie uns gern an, wir unterstützen Sie kompetent, schnell und zuverlässig.

Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt gerne an uns wenden.

Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb

„Drastische Beitragssteigerung“ in der Vollversicherung? Nicht mit uns!

Mit Sicherheit haben Sie die aktuellen Pressemeldungen verfolgt, wonach die PKV vor „drastischen Beitragssteigerungen“ in der Vollversicherung steht. Spiegel Online berichtet „Beiträge für Privatpatienten sollen drastisch steigen“, Tagesschau.de titelt „Beiträge für private Krankenversicherung steigen kräftig“ und Zeit Online schreibt „Deutlich höhere Beiträge für Privatversicherte“. Hier lesen Sie, warum Sie mit der ARAG Krankenversicherungs-AG gute Argumente haben.

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Vor diesem Hintergrund ist es uns wichtig, Sie zu informieren, dass die ARAG-Kunden in diesem Rahmen von hohen Beitragssteigerungen weitestgehend verschont bleiben. „Drastische Beitragserhöhungen“ wird es bei der ARAG auch im Jahr 2017 nicht geben – genau so, wie das in den letzten Jahren ebenfalls nicht der Fall war.

Als Grund für die hohen Beitragssteigerungen wird in der Presse das aktuelle Niedrigzinsumfeld angeführt. Die ARAG Krankenversicherung hat jedoch bereits in den vergangenen Jahren den Rechnungszins, der in die Kalkulation der Vollversicherungstarife eingeht, sukzessive abgesenkt, so dass sich aufgrund der aktuellen Niedrigzinssituation kein „Anpassungsstau“ ergibt.

Und das spiegelt sich in den Beitragsgarantien wieder, welche die ARAG für eine Vielzahl ihrer Vollversicherungstarife aussprechen kann:

  • DAS Highlight: In der Vollversicherung bleibt die ARAG KomfortKlasse über alle Beobachtungseinheiten beitragsstabil! Das heißt, in allen Tarifen gibt es keine einzige Beitragsanpassung und somit stabile Beiträge bis mindestens 01.01.2018!
  • Auch in unserem Premium-Segment der Vollversicherung bleiben fast alle Tarife stabil. Lediglich in den ambulanten Tarifen 200 und 209 werden im Unisex-Bereich die Beiträge angepasst, sowie für Kinder in den Zahn-Tarifen.

Somit kann von „drastischen Beitragsanpassungen“ der Vollversicherung bei der ARAG Krankenversicherung keine Rede sein.

Diese Infos bieten richtig gute Argumente, um auf die aktuellen Meldungen in den einschlägigen Medien reagieren zu können. Mit der ARAG erfahren Ihre Kunden auch im Jahr 2017 wieder beitragsstabile Zuverlässigkeit. Im folgenden Absatz können Sie die bekannten und bewährten aktualisierten Beitragstabellen, das PDF zur ARAG Stabilitätsgarantie sowie eine Plus/Minus Darstellung zu den ARAG KV-Tarifen herunterladen.

Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge für 2017

Heute haben wir nun nochmal richtig gute Nachrichten für die Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge Unisex für Sie! Das Beste: es gibt Garantien für viele Tarife! Vorallem die Beiträge unserer Verkaufsschlager DentalPro, Stationär-Zusatz und Komfort-Klasse bleiben stabil bzw. können sogar gesenkt werden. Eine detaillierte Aufstellung über die einzelnen Tarife sowie die ab 2017 gültigen Beiträge, eine Plus/Minus Darstellung zu einzelnen Tarifen und Ergänzend dazu die gewohnte Stabilitätsgarantie finden Sie hier zum Download

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Zusatzversicherung
  • Besonders erfreulich ist hier, dass wir die Neugeschäftsbeiträge unserer DentalPro-Tarife Z70 und Z100 für Erwachsene ab Januar 2017 senken können. Jugendliche und Kinder bleiben beitragsstabil.
  • Alle übrigen DentalPro-Tarife und auch unsere Stationär-Tarife 261 und 262 bleiben für alle Beobachtungseinheiten, d.h. sowohl für Erwachsene, als auch für Jugendliche und Kinder, stabil.
  • Gleiches gilt für die Tarife 281, 282, 482, 483 und V100.
Vollversicherung
  • Kompakt-Bereich: Der K-Tarif bleibt für alle Beobachtungseinheiten und für alle SB-Stufen stabil.
  • Premium-Bereich: Erwachsene erfahren lediglich in unseren ambulanten Tarifen 200 und 209 eine Beitragserhöhung. Alle übrigen Vollversicherungs-Tarife (insbesondere die Stationär- und Zahn-Tarife) bleiben für Erwachsene beitragsstabil. Für Kinder ergeben sich lediglich in unseren Zahn-Tarifen 520-529 und 540-549 Beitragserhöhungen, für Jugendliche nur in den Beihilfestufen der Zahntarife 521-527 und 541-547.
Pflegeversicherung

Aufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), welches zum 01.01.2017 in Kraft tritt, wird es in den Pflegetarifen zum 01.01.2017 neben einer Beitragsanpassung auch Änderungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geben.
Die folgenden Tarife sind von den Anpassungen des PSG II betroffen. Hinsichtlich der Änderungen in den Tarifbeschreibungen handelt es sich dabei im Wesentlichen um Änderungen von bestimmten Formulierungen rund um den Pflegebedürftigkeitsbegriff – das Tarifkonstrukt an sich bleibt hiervon unberührt.

  • Tarif 68 (Pflegekosten): Da sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung aufgrund des PSG II erhöhen und die Leistungen des Tarifs 68 an den Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung gekoppelt sind, sind hier etwas deutlichere Beitragsanpassungen notwendig (d.h. Erhöhung der Neugeschäftsbeiträge im niedrigen zweistelligen Prozentbereich).
  • Tarif 69 (Pflegetagegeld): Die Leistung des Tarifs 69 erfolgt weiterhin bei stationärer Pflege in Höhe des vereinbarten Tagessatzes. Aus diesem Grund wirkt sich das PSG II weniger stark auf den Beitrag aus (d.h. Erhöhungen und Senkungen der Neugeschäftsbeiträge im einstelligen Prozentbereich).
  • Tarif PF (ARAG FörderPflege): Hier ist das zugrunde liegende besondere Tarifkonstrukt zu beachten. Um die Förderfähigkeit dieses Tarifs zu nutzen müssen mindestens 15 Euro an Beitrag bezahlt werden. Dies kann bis zu einer bestimmten Altersgrenze nur dadurch erreicht werden, dass ein Tagessatz von mehr als 20 Euro (dies ist der Mindesttagessatz) versichert wird. Diese Altersgrenze liegt beim Tarif PF aktuell bei 48 Jahren. Durch die Beitragsanpassung zum 01.01.2017 wird sich die Altersgrenze auf 46 Jahre nach unten verschieben.
  • Tarif PPV (private Pflegepflichtversicherung): Da sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung aufgrund des PSG II erhöhen und die Leistungen der PPV-Tarife mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung identisch sind, ist hier eine entsprechende deutlichere Beitragsanpassung notwendig (d.h. Erhöhung der Neugeschäftsbeiträge im niedrigen zweistelligen Prozentbereich).
  • Auch in den PI-Tarifen (ARAG IndividualPflege, Tarifstufen PI0, PI1, PI2, PI3, P1fest und P2fest) werden die im Rahmen des PSG II erforderlichen Anpassungen vorgenommen. Im Vergleich zu den vorgenannten Tarifen haben diese Anpassungen jedoch einen deutlich größeren Einfluss auf das gesamte Tarifkonstrukt der PI-Tarife, da sich die Tarifstufen heute speziell auf die vorgegebenen drei Pflegestufen sowie die Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz beziehen und zukünftig auf die fünf Pflegegrade umgestellt werden müssen. Deshalb wird es einen Nachfolgertarif zum jetzigen Tarif PI (angepasst an die Erfordernisse des PSG II) geben, der derzeit noch konzipiert und kalkuliert wird. Da sich die beiliegenden BAP-Übersicht auf die ab 01.01.2017 gültigen Neugeschäftsbeiträge bezieht, ist der jetzige Tarif PI hierin nicht enthalten. Das bedeutet, dass die PI-Tarife nur noch mit Versicherungsbeginn bis 01.12.2016 angenommen werden können.

Plus/Minus Darstellung zu einzelnen Tarifen und Beitragstabellen

Eine Übersicht zu den Beitragsanpassungen sowie Beitragstabellen für alle Tarife finden Sie bei uns im Dokumentencenter.

Hinweise auf die BAP bei Antragstellung

Für Beginne im Jahr 2016 und 2017 ist ab sofort im Antrag folgender Hinweis erforderlich, wenn Tarife / Risikogruppen, die von der Beitragsanpassung betroffen sind, abgeschlossen werden:

  • "Auf die bevorstehende Beitragsanpassung in den Tarifen (entsprechende Tarife aufführen) wurde ich hingewiesen."
  • Bitte beachten Sie zudem: Der Vermerk ist vom zukünftigen Versicherungsnehmer mit Datum gegenzuzeichnen. Anträge, die ohne diesen Vermerk oder ohne Unterschrift eingereicht werden, können leider nicht angenommen werden. Diese Anträge werden per Nachbearbeitung zurückgegeben, damit der Versicherungsnehmer auf dem Antrag bestätigen kann, auf die Beitragsanpassung hingewiesen worden zu sein.

Voraussichtliche Werte der Sozialversicherung 2017

Im nächsten Jahr werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Der offizielle Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017 liegt vor. Damit sind auch die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung bekannt, die ab 1.1.2017 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden.

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Die genauen Größen werden im Oktober 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet. Einige Tendenzen und Aussichten haben wir Ihnen hierzu schon heute zusammengestellt. Wesentliche Änderungen dürfte es nicht mehr geben, da die Rechengrößen nach einem festen Schema bestimmt werden.

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2017

Fristen für Antragsannahme Ende 2016

Mehr Planungssicherheit für Sie: Schon heute können wir Ihnen die wichtigsten Eckdaten zur Verfügung stellen, bis wann die Anträge für eine Policierung in 2016 bei uns im Fachbereich eingegangen sein müssen.

Jahresabschluss 2016, Fristen für Antragseinreichung (Eingang in Fachbereich):

  • Papieranträge KV-Zusatz 19.12.2016
  • E-Anträge KV-Zusatz: 22.12.2016
  • KV-Voll: 30.12.2016. bis 11 Uhr

ARAG Rechtstipp: Sturm, Laub und Wildwechsel. Sicher durch den Herbst.

Die goldene Herbstzeit bringt viel Freude mit sich; doch farbiges Laub, glänzende Kastanien und „gemütliches“ Wetter bergen auch Gefahren in sich. Gerade im Straßenverkehr heißt es während der Herbstzeit „Aufpassen!“. Die ARAG Experten über herbstliche Schadenfälle und deren rechtliche Folgen.

ARAG Makler-Newsletter

So bleiben Sie immer auf dem Laufenden: In unserem Online-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig zu Produkten und Services der ARAG.

Ihre Ansprechpartner

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Services für Makler

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