Montag bis Freitag - 8 bis 18 Uhr
0211 963-454510.10.2016
Liebe Vertriebspartner,
sicherlich haben Sie die heiße Diskussion in den Medien auch mitverfolgt, wonach die PKV vor „drastischen Beitragssteigerungen“ in der Vollversicherung steht. Wir haben heute einige mehr als positive Gegenbeispiele für Sie. In der Vollversicherung und vielen weiteren ARAG Tarifen.
Und damit liefern wir Ihnen gleich eine Steilvorlage für die kommenden Kundengespräche.
Falls Sie weitere Infos benötigen: Die Produkt-Highlights der ARAG Kranken kennt selbstverständlich Ihr Team Sales & Support der Abteilung Makler Sales Competence (MSC) in Düsseldorf. Sprechen Sie uns gern an, wir unterstützen Sie kompetent, schnell und zuverlässig.
Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt gerne an uns wenden.
Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr Team Sales & Support
Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb
Mit Sicherheit haben Sie die aktuellen Pressemeldungen verfolgt, wonach die PKV vor „drastischen Beitragssteigerungen“ in der Vollversicherung steht. Spiegel Online berichtet „Beiträge für Privatpatienten sollen drastisch steigen“, Tagesschau.de titelt „Beiträge für private Krankenversicherung steigen kräftig“ und Zeit Online schreibt „Deutlich höhere Beiträge für Privatversicherte“. Hier lesen Sie, warum Sie mit der ARAG Krankenversicherungs-AG gute Argumente haben.
Vor diesem Hintergrund ist es uns wichtig, Sie zu informieren, dass die ARAG-Kunden in diesem Rahmen von hohen Beitragssteigerungen weitestgehend verschont bleiben. „Drastische Beitragserhöhungen“ wird es bei der ARAG auch im Jahr 2017 nicht geben – genau so, wie das in den letzten Jahren ebenfalls nicht der Fall war.
Als Grund für die hohen Beitragssteigerungen wird in der Presse das aktuelle Niedrigzinsumfeld angeführt. Die ARAG Krankenversicherung hat jedoch bereits in den vergangenen Jahren den Rechnungszins, der in die Kalkulation der Vollversicherungstarife eingeht, sukzessive abgesenkt, so dass sich aufgrund der aktuellen Niedrigzinssituation kein „Anpassungsstau“ ergibt.
Und das spiegelt sich in den Beitragsgarantien wieder, welche die ARAG für eine Vielzahl ihrer Vollversicherungstarife aussprechen kann:
Somit kann von „drastischen Beitragsanpassungen“ der Vollversicherung bei der ARAG Krankenversicherung keine Rede sein.
Diese Infos bieten richtig gute Argumente, um auf die aktuellen Meldungen in den einschlägigen Medien reagieren zu können. Mit der ARAG erfahren Ihre Kunden auch im Jahr 2017 wieder beitragsstabile Zuverlässigkeit. Im folgenden Absatz können Sie die bekannten und bewährten aktualisierten Beitragstabellen, das PDF zur ARAG Stabilitätsgarantie sowie eine Plus/Minus Darstellung zu den ARAG KV-Tarifen herunterladen.
Heute haben wir nun nochmal richtig gute Nachrichten für die Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge Unisex für Sie! Das Beste: es gibt Garantien für viele Tarife! Vorallem die Beiträge unserer Verkaufsschlager DentalPro, Stationär-Zusatz und Komfort-Klasse bleiben stabil bzw. können sogar gesenkt werden. Eine detaillierte Aufstellung über die einzelnen Tarife sowie die ab 2017 gültigen Beiträge, eine Plus/Minus Darstellung zu einzelnen Tarifen und Ergänzend dazu die gewohnte Stabilitätsgarantie finden Sie hier zum Download
Aufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), welches zum 01.01.2017 in Kraft tritt, wird es in den Pflegetarifen zum 01.01.2017 neben einer Beitragsanpassung auch Änderungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geben.
Die folgenden Tarife sind von den Anpassungen des PSG II betroffen. Hinsichtlich der Änderungen in den Tarifbeschreibungen handelt es sich dabei im Wesentlichen um Änderungen von bestimmten Formulierungen rund um den Pflegebedürftigkeitsbegriff – das Tarifkonstrukt an sich bleibt hiervon unberührt.
Für Beginne im Jahr 2016 und 2017 ist ab sofort im Antrag folgender Hinweis erforderlich, wenn Tarife / Risikogruppen, die von der Beitragsanpassung betroffen sind, abgeschlossen werden:
Im nächsten Jahr werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Der offizielle Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017 liegt vor. Damit sind auch die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung bekannt, die ab 1.1.2017 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden.
Mehr Planungssicherheit für Sie: Schon heute können wir Ihnen die wichtigsten Eckdaten zur Verfügung stellen, bis wann die Anträge für eine Policierung in 2016 bei uns im Fachbereich eingegangen sein müssen.
Die goldene Herbstzeit bringt viel Freude mit sich; doch farbiges Laub, glänzende Kastanien und „gemütliches“ Wetter bergen auch Gefahren in sich. Gerade im Straßenverkehr heißt es während der Herbstzeit „Aufpassen!“. Die ARAG Experten über herbstliche Schadenfälle und deren rechtliche Folgen.