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07.09.2017

Liebe Vertriebspartner,

das Wichtigste für Sie zuerst: Annahmerichtlinien der ARAG Krankenversicherung wurden aktualisiert. Was hinzugekommen ist bzw. aktualisiert wurde, lesen Sie im weiteren Verlauf.

Außerdem ist die TeleClinic für ARAG Kranken-Vollversicherte der Premium und Komfort-Klasse jetzt auch per Chat erreichbar. Weitere Themen: Die "Informationen über eine altersbedingte Umstufung" werden ab Anfang September, die Schreiben zu Beitragsrückerstattungen ab Mitte November versendet.

Mehr dazu und zur neusten Version unseres ARAG Offline-Rechners lesen Sie in der heutigen Partner-Info.

Und bei Fragen können Sie sich wie gewohnt gerne an uns wenden.

Bis dahin verbleiben wir mit partnerschaftlichen Grüßen,

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb

Aktualisiert: Druckstücke und Annahmerichtlinien

Wichtiger Hinweis für Sie: Die Annahmerichtlinien der ARAG Krankenversicherung wurden aktualisiert. Neu sind unter anderem die Tarife PIN 1 bis PIN 5 (neue ARAG IndividualPflege) oder auch die Beitragsrückerstattungen 2017.

Außerdem wurden die Highlights der KV Zusatz- und Pflege-Versicherung, der Prospekt Krankenzusatzschutz sowie der Flyer Kinder-Krankenzusatzschutz aktualisiert. In der nachstehenden Download-Übersicht können Sie die gewünschten Dokumente herunterladen.

Neu: Jetzt auch per Chat erreichbar!

Per Video-Anruf, Telefon oder Chat: Direkter Kontakt zu Spezialisten

Eine allgemeine Beratung ohne lange Wartezeiten. Oder eine einfache Überweisung zum Facharzt. Und das in der Zeit von 6 bis 23 Uhr. Das geht mit TeleClinic! Das Netzwerk mit über 100 Ärzten verschiedenster Fachrichtungen steht allen Krankenvollversicherten in der ARAG Komfort- und Premium Klasse zur Verfügung – kostenlos!

Übrigens: Ergänzend zum Arztgespräch per Telefon oder Videotelefonie können unsere ARAG Vollversicherungskunden ihre Anliegen auch per Chat mit Ärzten der TeleClinic klären.

Altersbedingte Umstellung in der Krankenversicherung

Personen, die im Jahr 2018 das 16., das 18. bzw. das 21. Lebensjahr vollenden, sind zum 01.01.2018 von dieser Änderung betroffen. Die "Informationen über eine altersbedingte Umstufung" (AUM) werden mit einem entsprechenden Nachtrag ab Anfang September an unsere Kunden versendet.

Die Umstellung erfolgt von:

  • Kinder- auf Jugendlichenbeiträge (mit 16 Jahren)
  • Jugendlichen- auf Erwachsenenbeiträge (mit 21 Jahren)
  • Achtung: Für die Pflegetagegeldtarife (PIN, PI, Pfest, und PF) erfolgt die Umstellung von Jugendlichen- auf Erwachsenenbeitrag zum 1.1. des Jahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Sie als Vertriebspartner erhalten wie gewohnt Vorabinformationen zu den "altersbedingten Umstufungen" (AUM) per Post mit der Möglichkeit, den Vertrag umzustellen.

Bitte beachten Sie, dass die vom Versicherungsnehmer unterschriebenen Informationen über eine AUM bis zum 02.11.2017 an die Hauptverwaltung zurückgeschickt werden müssen.

Auszahlung der Beitragsrückerstattung für das Jahr 2016

Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung für das Kalenderjahr 2016 steht bevor. Unsere kostenbewussten Kunden erhalten ab Mitte September ein Schreiben mit Informationen zur Rückerstattung. Eine gute Gelegenheit, Ihren Kunden, die eine Rückerstattung erwarten können, in einem Beratungsgespräch die gute Botschaft zu überbringen.

Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung für das Kalenderjahr 2016 steht bevor.

Neu ist, dass die Beitragsrückerstattung (BRE) nicht mehr mit Scheck ausbezahlt wird. Unsere Kunden erhalten ihre Beitragsrückerstattung direkt per Überweisung auf ihr Konto. Sollte eine Beitragszahlung nicht über das Lastschriftverfahren sondern über Zahlkarte oder Dauerauftrag erfolgen, werden wir eine Rückerstattung dem Beitragskonto gutschreiben.

Eine gute Gelegenheit, Ihren Kunden, die eine Rückerstattung erwarten können, in einem Beratungsgespräch die gute Botschaft zu überbringen.

In der KW 37 (ab dem 14.09.2017) erhalten rund 15.000 Kunden die Information für ihre Beitragsrückerstattung des Jahres 2016.

ARAG Rechtstipp: Krankenhaus muss Namen vom Arzt nicht mitteilen

Patienten müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, um Namen und Anschriften der sie behandelnden Ärzte zu erfahren.

ARAG Makler-Newsletter

So bleiben Sie immer auf dem Laufenden: In unserem Online-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig zu Produkten und Services der ARAG.

Ihre Ansprechpartner

Ob Unterstützung bei der Angebotserstellung, Fragen zu Courtage-Vereinbarungen oder Hilfe beim Login-Prozess: Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner!

Services für Makler

Als Qualitätsversicherer steht die ARAG für exzellenten Service. Gegenüber dem Kunden – und natürlich auch dem Makler. Überzeugen Sie sich selbst!