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18.11.2020

Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,

langsam aber sicher nähern wir uns auch in 2020 dem Jahresende. Daher haben wir heute mit den Annahmefristen der ARAG KV noch einige wichtige Eckdaten im Jahresendgeschäft für Sie. Außerdem erhalten Ihre ARAG Kunden, sofern sie von einer Beitragsanpassung in der KV (BAP) betroffen sind, in diesen Tagen ein entsprechendes BAP-Schreiben.

Darüber hinaus lesen Sie in der heutigen News, warum sich der Abschluss unserer Zahntarife jetzt doppelt lohnt, wie aktuell unsere kleine online Kampagne für die KV Vollversicherung aussieht und der Rechtstipp beschäftigt sich mit Gerichtsurteilen rund ums Weihnachtsgeld.

Ihnen damit viel Erfolg im Jahresendspurt!

Bei Fragen können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

Ihr Team Sales & Support

Abteilung Makler Sales Competence
ARAG Partnervertrieb

ARAG Krankenversicherung: Annahmefristen zum Jahresende

Folgende Policierungsziele/-fristen sind für das Jahresendgeschäft geplant:

Vollversicherung (Eingang Vertragsservice, 11 Uhr):
23.12.2020

Zusatzversicherung:
18.12.2020

Bitte beachten Sie: Je nach Arbeitsvolumen kann es kurzfristig zu Nachjustierungen kommen. Gerne können Sie sich bei Fragen an die Antragsabteilung in München oder an Ihr Team Makler Sales Competence in Düsseldorf wenden.

Die Servicezeiten der ARAG Krankenversicherung sind Mo-Do von 8.00 – 18.00 und Fr von 08.00 – 17.00 Uhr. Am 24.12.2020 und 31.12.2020 arbeitet die ARAG Krankenversicherung nicht!

 

Beitragsanpassungen (BAP): Briefversand gestartet

Ihre ARAG Kunden, die von einer Beitragsanpassung (BAP) betroffen sind, erhalten in diesen Tagen ein entsprechendes BAP-Schreiben. Es bietet eine individuelle Übersicht über die Beitragsänderung je Tarif und Infos zu den Hintergründen der BAP.

Nachfolgend stellen wir Ihnen drei exemplarische Anschreiben zur Verfügung, die im Rahmen der BAP an ARAG Kunden verschickt werden.

BAP-Musteranschreiben

Neue Kampagne für unsere KV Voll-Versicherung

Er denkt an alles: Das Meeting, den Workshop und – löblich, löblich – Evas Geburtstag. Aber seine Gesundheit? OK, dafür sind wir dann da. Mit unserer ausgezeichneten KV-Vollversicherung. Seit dem 11.11.2020 werben wir online mit › diesem neuen Spot. Wenn Sie künftig vermehrt von Ihren Kunden zur unserer KV Vollversicherung angesprochen werden: Mit den Infos auf unserer Sonderseite sind wir für Sie da. Und Sie sind bestens vorbereitet.

ARAG Rechtstipp: Gerichtsurteile, die das Weihnachtsgeld betreffen können

Für viele Arbeitnehmer ist die Gehaltsabrechnung im November die schönste: Dann versüßt das Weihnachtsgeld den monatlichen Lohnzettel. Was aber, wenn die Zahlungen ausbleiben? Oder nur an eine bestimmte Personengruppe gehen? Unsere Experten haben sich mit verschiedenen Urteilen rund um das Weihnachtsgeld beschäftigt.

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Unsere Zahnzusatzversicherung lohnt sich jetzt doppelt!

Kunden, die jetzt noch abschließen, haben schon im Januar Anspruch auf die höheren Leistungen des 2. Versicherungsjahres. Und das, obwohl sie erst für kurze Zeit versichert sind!

Unser Online-Rechner für KV Zusatz bringt Sie...

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