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Krankenversicherten-Nummer

Ab Mitte 2024 benötigen nun auch alle privat vollversicherten Personen eine Krankenversichertennummer (KVNR). Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Nummer, die nicht in Verbindung mit der bereits bekannten ARAG-Vertragsnummer steht. Die gesetzliche Grundlage für die KVNR bildet das Implantateregistergesetz. Für alle Patientinnen und Patienten soll das Implantateregister Deutschland künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern. Die Nummer dient zukünftig auch als kartenlose, digitale Identität im Gesundheitswesen und ermöglicht bei Bedarf den Zugang zu digitalen Anwendungen und Services im Gesundheitswesen, z. B. die Elektronische Patientenakte (ePA). Die KVNR gilt ein Leben lang.

Ab sofort werden unsere Kunden in Wellen angeschrieben, so dass bis Ende Juni alle Vollversicherten ihre KVNR haben.

Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema Hier finden Sie hier.