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0211 963-454530.09.2024
Im Februar 2024 haben wir über den Bestandskundenprozess zur Beantragung der KVNR-Nummer berichtet (Informationen zur Krankenversichertennummer). Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Nummer neben der ARAG-Vertragsnummer.
Wir konnten nun die Beantragung der KVNR auch im Neukunden-Prozess integrieren. Hierfür wurden zusätzliche Fragen in den Antragsprozess eingebaut.
Fragen nach:
Hintergrund: Diese Angaben werden von uns für die Beantragung der KVNR benötigt und haben keine Auswirkung auf die Risikoprüfung. Die zusätzlichen Fragen sind nur im ARAG Tarifrechner zu finden und noch keine Pflichtfelder.
Wichtig: Ohne eine KVNR wird zukünftig keine ärztliche Versorgung mit Implantaten möglich sein sein (zur Meldung im gesetzlichen Implantats-Register). Im ersten Schritt werden Brust-, Knie- und Hüftimplantate in dem Register eingetragen.
Wenn uns die o. g. Informationen noch fehlen, kontaktieren wir den Kunden im Rahmen einer Mailingaktion, 90 Tage nach Policierung. Im ersten Anschreiben ist die Internetadresse und ein QR-Code angedruckt, worüber die Angaben digital erfasst werden können. Optional wird beim ersten Erinnerungsschreiben ein Fragebogen zur händischen Erfassung mit versandt. Wir empfehlen die Nutzung des QR-Codes, um Eingabefehler zu vermeiden.