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Bei unseren Krankentagegeldtarifen KTplus, KT42 und erstmalig auch KTV steht in diesem Jahr die bedingungsgemäße Leistungsanpassung in Form einer Erhöhung des vereinbarten Krankentagegeldes an.

Diese bedingungsgemäße Leistungsanpassung können unsere Kunden selbstverständlich ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten in Anspruch nehmen.

Für den Fall, dass eine Anpassung des Versicherungsschutzes nicht gewünscht wird, haben unsere betroffenen Versicherten die Möglichkeit, der bedingungsgemäßen Leistungsanpassung binnen eines Monats nach dem Wirksamkeitsdatum zu widersprechen.

Die bedingungsgemäße Leistungsanpassung tritt zum 01.10.2024 in Kraft.

Die für dieses Jahr anstehende Anpassung der Tarife KTplus, KT42 und KTV führen wir mit Wirkung zum 01.10.2024 durch.

Ab dem 07.08.2024 erhalten ca. 40.000 betroffene Kunden die Information über die anstehende Anpassung ihres Versicherungsschutzes.

Für die Tarife KTplus, KT42 und KTV ergeben sich Anpassungen in Höhe von 10%, des vereinbarten Tagegeldes.

Eine erneute Überprüfung erfolgt turnusgemäß wieder in drei Jahren.