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0211 963-454503.01.2024
Liebe Vertriebspartnerin,
lieber Vertriebspartner,
wir hoffen, Sie haben 2023 gebührend verabschiedet. Dann lassen Sie uns jetzt gemeinsam 2024 herzlich willkommen heißen. Passend zum Jahresanfang haben wir heute News rund um unsere Aktion und unseren aktuellen Rechtsschutz-Tarif.
Damit geht’s auch los: Unser aktualisierter Rechtsschutz-Tarif ist da! Aufgrund der Beitragsanpassungen, über die wir Sie im letzten Jahr hier informiert haben, wird der verkaufsoffene Tarif nun aktualisiert. Aktuelle Dokumente finden Sie bei uns im Netz und die Online-Rechner sind bereits umgestellt.
Die sehr gefragte Aktion aus dem Vorjahr wird verlängert! Wir wollen einen kleinen Beitrag zur Unterstützung unserer Kunden leisten. So entstand eine Aktion mit unserem Partner MINEKO, der kostenfrei und innerhalb von 48 Stunden die Nebenkostenabrechnung prüft. Gute Neuigkeit hier: diese Aktion wird um 6 Monate verlängert.
Außerdem im Rechtstipp mehr zum Thema Handy in der Schule: Was ist erlaubt?
Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da.
Wir leben Maklerservice.
Telefonisch und online.
0211 963 45 45 ·
Im Juli haben wir Sie über einige Beitragsanpassungen im Rechtsschutz-Bestand informiert. Die Details lesen Sie gerne noch einmal hier.
Aufgrund der Beitragsanpassungen haben wir unseren verkaufsoffenen Tarif aktualisiert. Sie finden diesen hier zum Download.
In unseren Online-Rechnern sind die Beitragsanpassungen bereits eingespielt. Die Deckungsnoten werden wir kurzfristig aktualisieren.
Frieren in kalten Wohnungen und das trotz teils astronomisch erhöhter Vorauszahlungen oder Nebenkostenabrechnungen. Alles Szenarien, die aktuell vielen Mietern große Sorgen bereiten.
Da haben wir jetzt was für Rechtsschutz-Neu- und Bestandskunden:
Einen Gutschein für unseren Partner MINEKO, der kostenfrei und innerhalb von 48 Stunden die Nebenkostenabrechnung prüft.
Gültig ist der Gutschein bei Neuverträgen oder bei Erweiterung eines bestehenden Vertrages auf den Baustein "Wohnen". Die Mineko-Aktion wird um 6 Monate verlängert.
In den meisten Klassenräumen sind Handys, Smartphones und Tablets verboten. Wenn die Schüler im Unterricht trotzdem unter dem Pult tippen, was das Zeug hält, greift der ein oder andere Pädagoge schon mal hart durch und kassiert das Corpus Delicti kurzerhand ein. Darf er das? Die Regelungen zum Gebrauch von Smartphone und Co. im Klassenzimmer obliegen den jeweiligen Schulleitungen oder dem einzelnen Lehrer. Was in jedem Fall zu beachten ist, sagen ARAG Experten.