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Egal ob Mediationsverfahren, Anti-Stalking Rechtsschutz oder Beratungsrechtsschutz zur Erstellung eines Testatments, digitalen Nachlasses oder einer Bestattungsverfügung, unser Rechtsschutz für Privatpersonen ist umfangreich und bietet Ihren Kunden in drei verschiedenen Tarifvarianten genau das richtige Maß an Absicherung!
Mit dem ARAG Firmenvertrags-Rechtsschutz schützen wir Ihre Kunden als Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmer bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Verträgen. Das bedeutet: Wir tragen für sie die Kosten, wenn sie vor einem deutschen Gericht ihr gutes Recht einfordern.
Nach dem Hattrick geht es jetzt in die Verlängerung: Mit dem 4. Goldenen Bullen in Folge wurden wir auch dieses Jahr für die Versicherungsinnovation des Jahres 2025 ausgezeichnet.
Für unseren Gewerbe-Rechtsschutz für Selbstständige mit Soforthilfe konnten wir uns die prestigeträchtige Auszeichnung sichern. Damit beweisen wir erneut, dass unsere Produkte den Zahn der Zeit treffen und wir unsere Position als Qualitätsversicherer kontinuierlich ausbauen.
Wir freuen uns den "Oscar der Finanzszene" als Bestätigung für die Innovativität unserer Produkte erhalten zu haben.
Franke und Bornberg wollten mal wieder wissen, was zählt und haben unsere ARAG Rechtsschutz-Tarife auf Herz und Nieren geprüft.
Dabei wurde unser Rechtsschutz wieder mit Top-Noten ausgezeichnet. Besonders unser Gewerbe-Rechtsschutz in der Komfort und Premium sowie unser Landwirtschafts-Tarif wurde mit den höchsten Kategorien bewertet.
Das Rechtsschutzrating berücksichtigt 81 Tarife von 23 Versicherern nach 60 Kriterien und bewertet diese in sieben Klassen von F- (ungenügend) bis FFF+ (hervorragend).
Wir als ARAG bleiben in acht Tarifvarianten unangefochtener Spitzenreiter, die von Franke und Bornberg mit "hervorragend" bewertet wurden.
Sagst Du mir Deinen Vornamen -
Dann kann ich Dich persönlich ansprechen.
Diese Leistungen sind im -Tarif enthalten:
Wie umfassend soll der Schutz sein?
Welche Zahlweise wünscht Dein Kunde?
Was macht Dein Kunde beruflich?
Leider kann Dein Kunde in diesem Fall nicht der Antragsteller sein: Der Partner muss die Versicherung für ihn abschließen.