Arbeitsrechtsschutz kurz erklärt

  • Die Arbeits-Rechtsschutzversicherung schützt Ihre Kunden, wenn diese in Konflikt mit dem Betriebsrat geraten.
  • Arbeitsrechtsschutz ist vor allem dann hilfreich, wenn Ihren Kunden Verstöße gegen das Standesrecht vorgeworfen werden.
  • Die Kosten für den Arbeiterrechtsschutz hängen maßgeblich von der Anzahl der Mitarbeiter Ihrer Kunden und deren Beschäftigungsverhältnis.
  • Arbeitsrechtsschutz ist für Wahrnehmungen rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen als Arbeitgeber wichtig, auch im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen.

Baustein Arbeit

Leistungen Wartezeit Basis Komfort Premium
Arbeits-Rechtsschutz 3 Monate Wartezeit
6 Monate
Rechte bei Kündigungen, Versetzung, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wahrnehmen
Arbeits-Rechtschutz
für Aufhebungs-
vereinbarungen
3 Monate --- 1.000 € 1.000 € Wahrnehmung rechtlicher Interessen auch wenn kein Versicherungsfall im Sinne von § 4 Absatz 1 c) vorliegt.
Kollektives Arbeitsrecht 3 Monate --- 5.000 € unbegrenzt Auseinandersetzungen
mit Betriebsrat
Beratungs-Rechtsschutz
in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
3 Monate --- --- Auseinandersetzungen
mit Betriebsgespräch
(ohne V-Fall) in arbeitsrechtlichen Ausgelegenheiten
Disziplinar- und
Standes-Rechtsschutz
keine Verstoß gegen Standesrecht z.B. als StB
 

Beitragsberechnung:
  • Die Beitragsberechnung im Aktiv-Rechtsschutz für Selbstständige (§28 ARB), richtet sich nach der Zahl der im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen.

Beschäftigter:
  • im Sinne des Aktiv-Rechtsschutzes für Selbstständige ist jeder Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers

Als nur ein Beschäftigter zählen bis zu:
  • vier geringfügige Beschäftigte (Pauschalbesteuerte, 450-Euro-Kräfte, Heimarbeiter)
  • vier Teilzeitarbeiter
  • zwei Saison- ausgeliehene Leiharbeiter, Auszubildene (Lehrlinge)
Ein Mitarbeiter, den ein Arbeitsüberlassungsunternehmen an Dritte verleiht zählt als ein Beschäftigter

Was ist eine Teilzeitkraft?
  • Eine Teilzeitkraft ist ein Beschäftigter, dessen durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet

Unberücksichtigt bleiben:
  • die im Betrieb des Versicherungsnehmers tätigen Familienangehörigen
  • der Inhaber bzw. wenn eine Firma mehrere Inhaber hat, die Inhaber
Bei einer saisonbedingt schwankenden Beschäftigtenzahl ist von der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten im Versicherungsjahr auszugehen.
Die so ermittelte Beschäftigtenzahl ist Grundlage der Beitragsberechnung

Unterlagen

Prospekt

In dem Prospekt finden Sie die Leistungen und Versicherungssummen im Vergleich sowie Schadenbeispiele.

Deckungsnote

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