Manager Rechtsschutz

Als vorausschauender Unternehmer möchte Ihr Kunde Ihr Betrieb und dessen Führungskräfte absichern? Eine gute Entscheidung! Falls Ihr Kunde mal eine falsche Entscheidung fällen sollte oder Ihrem Kunde dies vorgeworfen wird, kann das Unternehmen Ihres Kunden schnell in finanzielle Schieflage geraten. Wir werden frühzeitig aktiv, um einen Schaden auch für die Reputation von Betrieb und Führungskraft möglichst gering zu halten.

Mit dem ARAG Manager-Rechtsschutz für Unternehmen kann Ihr Kunde sich auf unsere schnelle und weitreichende Unterstützung verlassen. Ihr Kunde wählt einfach die Leistungsvariante Komfort oder Premium für Ihre gewünschten Bausteine aus.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Wir bezahlen für die Verteidigung Ihres Kunden zum Beispiel bei Vorwurf fahrlässiger und vorsätzlicher Straftaten* und Ordnungswidrigkeiten. Wenn Ihr Kunde als Zeuge aussagen und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss, leistet Ihrem Kunden ein Rechtsanwalt Beistand.

 
Beispiele aus der Rechtspraxis
  • Ein Baugerüst stürzt ein, Menschen werden verletzt. Wegen des Vorwurfs nicht eingehaltener Unfallverhütungsvorschriften wird ein Strafverfahren eingeleitet
  • Feuer im Firmengebäude. Mitarbeiter erleiden Rauchvergiftungen, da angeblich die Fluchtwege unzureichend markiert waren. Gegen den Betriebsleiter wird ermittelt.
  • Dem Geschäftsführer einer Farbenfabrik wird vorgeworfen, er habe gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. Der Staatsanwalt ermittelt.
  • In einem Hotel Salmonellen festgestellt. Ein Ermittlungsverfahren wird gegen den Hotel-(Cafe-)Betreiber wegen mutmaßlicher Hygienemängel eingeleitet.
  • Brand auf der Baustelle, ein Dachdecker wird verletzt. Gegen den Bauleiter wird wegen angeblich nicht ausreichender Baustellenabsicherung ermittelt.

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Vermögensschaden-Rechtsschutz

Wir übernehmen die Kosten, um haftpflichtbedingte Schadenersatzansprüche aufgrund von Vermögensschäden außergerichtlich und vor Gericht abzuwehren. Nicht versichert sind die Vermögensschäden im Zusammenhang mit betrügerischen Handlungen oder Unterlassung oder der wissentlichen Verletzung einer gesetzlichen Pflicht durch die versicherte Person.

 

Beispiele aus der Rechtspraxis

  • Dem Prokuristen wird vorgeworfen, ein falsches EDV-System angeschafft zu haben.
  • Ein insolventes Unternehmen wurde angekauft. Den Aufsichtsräten wird unterstellt, sie seien ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen.
  • Eine GmbH investiert in eine neue Produktionsanlage. Aufgrund der aktuellen Auftragslage ist sie nicht ausgelastet. Die Gesellschafter beschuldigen den Geschäftsführer, er habe die Marktlage falsch eingeschätzt.
  • Der falsche Gabelstapler wurde zum Zeitwert verkauft. Dem Geschäftsführer wird unterstellt, Betriebsvermögen voreilig veräußert zu haben.

Wichtig für diese Personengruppen :

  • Leiter von Unternehmen, die als juristische Person betrieben werden, zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder:
  • Aufsichtsrats-, Beirats-, und Verwaltungsratsmitglieder
  • Prokuristen

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Wir helfen Ihrem Kunden bei Auseinandersetzungen mit dem Unternehmen, bei dem Ihr Kunde beschäftigt ist.

Beispiele aus der Rechtspraxis

  • Dem Kliniker wird fristlos gekündigt, weil er ein teures Krankenhaus -Informationssystem gekauft hat, ohne sich ausreichend über Angebote der Wettbewerber zu informieren.
  • Vereinbarungen zu Tantiemen, Gehalts- oder Ruhegeldzahlungen werden nicht eingehalten.
 

Wichtig für:

  • Gesetzliche Vertreter juristischer Personen mit Anstellungsvertrag, zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH, Vorstände einer Aktiengesellschaft, Europäische Gesellschaft oder Genossenschaft.