Montag bis Freitag - 8 bis 18 Uhr
0211 963-4545Leistungen |
Wartezeit |
Basis |
Komfort |
Premium |
|
---|---|---|---|---|---|
Musterfeststellungsklage (auch vorvertraglich) | keine | --- | --- |
Wenn Sie sich einer Musterfeststellungsklage angeschlossen haben und diese Ihnen grundsätzlich recht gegeben hat, übernehmen wir die Kosten für die Durchsetzung Ihrer individuellen Ansprüche Das Beispiel: Sie klagen gegen einen Automobilherstelle oder eine Bank. |
|
Vorversicherungsgarantie | keine | --- | --- | Wir regulieren im Rechtsschutzfall nach den Bedingung Ihres unmittelbar und nahtlos vorangehenden Vorvertrages. | |
Streitigkeiten im Rahmen Ihrer selbstständigen Nebentätigkeit | keine | --- | --- | Als Zeitungsausträger werden Sie vom Hund eines Abonnenten gebissen. (bis 22.000€ Gesamtumsatz) | |
Studienplatzklagen (fünf Verfahren pro Vertragsdauer) | 3 Jahre | --- | --- | Streit um Vergabe von Studienplätzen. | |
Erb-Rechtsschutz | 1 Jahre | --- | --- | 10.000€ | Streit mit Miterben oder Testamentsanfechtung. |
Risikoarme Kapitalanlagen | keine |
Wartezeit 6 Monate |
(zum Beispiel Sparbuch, steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte). | ||
Aktien, Rentenwerte | keine | --- | 10.000 € | 20.000€ | Falschberatung im Zusammenhang mit Aktien und Rentenwerten. |
Schadenersatz-Rechtsschutz | keine | Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall etc. nach einem Freizeitunfall. | |||
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht | keine |
Wartezeit 6 Monate |
Streit um private Verträge des Alltags oder Eigentum an beweglichen Sachen. Baukindergeld. | ||
Steuer-Rechtsschutz auch ab Ein-/Widerspruch |
keine | Streit um Steuern und sonstige Abgaben vor deutschen Finanz-/Verwaltungsgerichten. Beispiele: Werbungskosten oder Sonderausgaben. | |||
Sozial-Rechtsschutz auch ab Ein-/Widerspruch |
keine | auch Europa | Beispiele: Höhe der Erwebsunfähigkeitsrente oder Einordnung in Pflegestufe, Kostenübernahme für neue OP-Methoden und Therapien, nach einem Arbeitsunfall; Höhe des Invaliditätsgrads oder Rentenanspruchs. | ||
Verwaltungs-Rechtsschutz auch ab Ein-/Widerspruch |
3 Monate | Streit um Vergabe von Kindergartenplätzen, Zeugnisnoten, Höhe von Bafög; | |||
Anti-Stalking-Rechtsschutz | keine | --- | Das ist der Rechtsschutz für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, wenn eine mitversicherte Person Opfer von Stalking ist und Strafanzeige erstattet wurde. | ||
Opfer-Rechtsschutz | keine | --- | Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz als Nebenkläger in Ermittlungs-/Strafverfahren geltend machen. | ||
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | keine | Verstoß gegen Leinenzwang für Hund oder Lärmbelästigung. | |||
Straf-Rechtsschutz | keine | Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens. |
Vertragsrecht (z. B. im Modul Privat versichert) | Verkehrsrecht |
Die Situation: Sie kaufen sich eine Ledercouchgarnitur für 8.000 €. Bald bermerken Sie, dass das Leder an einigen Stellen spröde und rissig geworden ist. Der Verkäufer ist nicht bereit nachzubessern, stattdessen wirft er Ihnen vor, dass Sie die Sofagarnitur nicht pfeglich genung behandeln. | Es kracht in Deutschland- "pro Minute passieren etwa vier bis fünf Unfälle. Der Streit danach kann tuer werden. Im Vorteil ist, wer eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hat, die für die Kosten des Streits aufkommt." |
Der Streit: Sie möchten vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstatten bekommen. | mal gehen diese Unfälle glimpflich aus (mit einer Ordnungswidrigkeit und mit Geltendmachung eines Schadenmal gehen diese Unfälle glimpflich aus (mit einer Ordnungswidrigkeit und mit Geltendmachung eines Schadenersatzes) |
Die Kosten: Das Kostenrisiko für die außergerichtliche Tätigkeit und eine gerichtliche Instanz beträgt ca. 4.200 EUR. Diese Kosten trägt ARAG für den Versicherten. Das Kostenrisiko für die außergerichtliche Tätigkeit und eine gerichtliche Instanz beträgt ca. 4.200 EUR. Diese Kosten trägt ARAG für den Versicherten. | jeder achte Unfall verläuft aber dramatisch (mit Personenschäden und einem anschließenden Strafverfahren). |
Die Situation: Beate F. wird auf der Fahrt von der Arbeit nach Hause von einem anderen Auto in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sie erleidet einen Lendenwirbelbruch und ist seitdem in ihrer Bewegungsfähigkeit zu 30 Prozent eingeschränkt. | |
Das Ergebnis: Beate F. verklagt den Unfallgegner, der ihr die Vorfahrt genommen hat, auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €. Zudem muss sie auf Leistungen bei ihrer Berufsgenossenschaft klagen. | |
Die Kosten: ARAG übernimmt für Frau B. ingsgesamt Kosten in Höhe von 4.000 €. |
Versicherte Personen im Singletarif | Basis | Komfort | Premium |
der Versicherungsnehmer | |||
minderjährige Kinder | |||
volljährige Kinder bis zu dem in dem Sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen Leistungsbezogenes Entgelt ausüben oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben | |||
alle Personen in Ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen von versicherten Fahrzeugen | |||
Versicherte Personen zusätzlich im Familientarif | |||
in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebenden sonstigen Lebenspartner, soweit dieser an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt ist. | |||
Auch für verwandte oder verschwägerte Personen besteht Versicherungsschutz. Und zwar dann, wenn Sie mit Ihnen im gleichen Haushalt (auch in einer Einliegerwohnung in dem von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhaus) lebt und an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet ist. | |||
Für verwandte oder verschwägerte Personen besteht Versicherungsschutz auch weiter, wenn die Personen im direkten Übergang aus der häuslichen Gemeinschaft in eine Pflegeeinrichtung (Beispielsweise Pflegeheim, vollstationäre Pflege, Altersheim, betreutes Wohnen) umziehen. | --- |
Definition der häuslichen Gemeinschaft:
Abgrenzung der Mitversicherung der Kinder, bis diese eine auf Dauer angelegten berufliche Tätigkeit mit Leistungsbezogenem Entgelt aufnehmen und der Mitversicherung aller im Haushalt lebenden Personen.
Kinder sind bis zur Aufnahme einer Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt mitversichert- egal wo Sie wohnen. Danach sind Sie in der Familienversion mitversichert, wenn Sie in der Familienversion noch mitversichert, wenn Sie im Haushalt des Versicherungsnehmers wohnen. Eine häusliche Gemeinschaft ist vorhanden, wenn die Person Ihren Lebensmittelpunkt bei dem Versicherungnehmer hat und einige Zimmer (z.B. Küche und/oder Bad) gemeinsam genutzt werden. Der amtliche Wohnsitz muss an der Adresse des Versicheungsnehmers sein.
Vertragsrecht( z.B. im Modul Privat versichert) |
Situation: Sie kaufen sich eine Ledercouchgarnitur für 8.000€. Bald bemerken Sie, dass das Leder an einigen Stellen spröde und rissig geworden ist. Der Verkäufer ist nicht bereit nachzubessern, stattdessen wirft er Ihnen vor, dass Sie die Sofortgarnitur nicht pfleglich genug behandeln. Der Streit: Sie möchte vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstattet bekommen. Die Kosten: Das Kostenrisiko für die außergerichtliche Tätigkeit und eine gerichtliche Instanz beträgt ca. 4.200 EUR.* Diese Kosten trägt ARAG für den Versicherten. |
Verkehrsrecht |
Es kracht in Deutschland- "pro Minute passieren etwa vier bis fünf Unfälle. Der Streit danach kann teuer werden. Im Vorteil ist, wer eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hat, die für die Kosten des Streits aufkommt." ...mal gehen diese Unfälle glimpflich aus ( mit einer Ordnungswidrigkeit und mit Geltendmachung eines Schadenersatzes) ... jeder achte Unfall verläuft aber dramatisch ( mit Personenschäden und einem ausschließenden Strafverfahren). Die Situation: Beate F. wird auf der Fahrt von der Arbeit nach Hause von einem anderen Auto in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sie erleidet einen Lendenwirbelbruch und ist seitdem in Ihrer Bewegungsfähigkeit zu 30 Prozent eingeschränkt. Das Ergebnis: Beate F. verklagt den Unfallgegner, der ihr die Vorfahrt genommen hat, auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000€. Zudem muss sie auf Leistungen bei ihrer Berufsgenossenschaft klagen. Die Kosten: ARAG übernimmt für Frau B. insgesamt Kosten in Höhe von 4.000€ |
Arbeitsrecht im Modul Beruf versichert |
Die Situation: Dem langjährigen Mitarbeiter Jens W. wird die Fristlose Kündigung vorgelegt. Dieser ist nicht nur überrascht, sondern auch empört: in all den Jahren hat er der Firma gute und zuverlässige Dienste erwiesen. Er klagt vor dem Arbeitsgericht. Neben den Psychischen Belastung durch den Rechtsstreit muss er nun auch noch mit den ausfallenden Gehaltszahlungen zurechtkommen und um diese Ansprüche kämpfen. Der Streit: Vor Gericht kann sich jeder Jens W. gegen seinen Arbeitgeber durchsetzen. Die Kündigung wird aufgehoben, und dem Angestellten werden die ausgefallenen Gehaltszahlungen in Höhe von 30.000€ erstattet. Die Kosten: ARAG übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 4.000€*. |
Schadenersatz Geltendmachung |
Die Situation: Die 16-Jährige Jule C. prallt bei einem Sprung vom Drei Meter-Brett mit einem Springer vom Zehn -Meter-Brett zusammen und wird schwer verletzt. Ihre Eltern verklagen die Gemeinde als Betreiberin der Einrichtung, den Bademeister und dessen Hilfskraft wegen Aufsichtspflichtverletzung. Das Ergebnis: Im Berufungsverfahren kommt zum Vergleich: 18.000€ Schadenersatz . Die Kosten: Im konkreten Fall entstehen den Eltern Rechtsanwalts und Gerichtskosten in Höhe von über 5.000€. Diese Kosten übernimmt die ARAG. Ohne eine Rechtsschutzversicherung wären also vom zugesprochenen Schadensersatz statt 18.000€ nur rund 13.000€ geblieben. |